Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für die gesetzlich Versicherten soll ausgeweitet werden und dann zum Tragen kommen, wenn das Kind nicht erkrankt ist, sondern z.B. der Präsenzunterricht aufgehoben ist.

Zu Ihrer Information füge ich eine kurze Zusammenfassung der Neuerung bei.

Bitte anklicken:  Kinderbetreuung

Die Regelung soll rückwirkend ab 05. Januar 2021 in Kraft treten und bis 31.01.2021.

Der Bundesrat muss dem Gesetzesentwurf noch zustimmen, was kurzfristig geschehen soll. Sobald die gesetzliche Bestimmung vorliegt, gebe ich Ihnen eine Rückmeldung und werde dann die Bescheinigungen für die Eltern ausstellen.

 

Kinderkrankengeld

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