Kinderkrankengeld

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für die gesetzlich Versicherten soll ausgeweitet werden und dann zum Tragen kommen, wenn das Kind nicht erkrankt ist, sondern z.B. der Präsenzunterricht aufgehoben ist. Zu Ihrer Information füge ich eine kurze Zusammenfassung der Neuerung bei. Bitte

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